Der Versandhandel mit Arzneimitteln umfasst auch das Einsammeln von Rezepten und Botenauslieferungen im Einzugsbereich der örtlichen Präsenzapotheke. Eine Präsenzapotheke mit Versandhandelserlaubnis darf daher im örtlichen Einzugsbereich ihrer Apotheke eine Einrichtung zum Sammeln von Verschreibungen und Arzneimittelbestellungen betreiben und die bestellten Medikamente durch eigene Boten ausliefern. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht
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